Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024

Betreff:

Die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutern die Rechte und Pflichten der Firma TROLEM und ihres Kunden im Rahmen des Verkaufs der im Katalog der Firma aufgeführten Waren. Jeder Verkauf, der von der Firma TROLEM getätigt wird, setzt somit die bedingungslose Zustimmung des Käufers zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

Annahme von Bestellungen:

Jede Bestellung muss schriftlich erfolgen und die genauen Kontaktdaten des Käufers enthalten.

Preise und Zahlungsbedingungen:

Die Preise der verkauften Waren sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und ohne Steuern berechnet. Demzufolge werden sie um den Mehrwertsteuersatz und die am Tag der Bestellung geltenden Transportkosten erhöht. Die Firma TROLEM legt jährliche Tarife fest, behält sich jedoch das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Für jeden neuen Kunden und bei der ersten Bestellung wird eine Zahlung vor Versand der bestellten Waren verlangt.

Für folgende Bestellungen akzeptieren wir Zahlungen per Banküberweisung oder Scheck innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Andere Zahlungsbedingungen müssen gesondert verhandelt und schriftlich von TROLEM genehmigt werden.

Lieferung:

Die Lieferung erfolgt durch einen unserer Spediteure an den vom Käufer bei der Bestellung angegebenen Ort. Die bei der Auftragserteilung angegebene Lieferzeit ist nur indikativ und nicht garantiert. Folglich kann eine angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte dem Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz gewähren.

Rabatte und Rückvergütungen:

Die Firma TROLEM gewährt keine Rabatte oder Rückvergütungen.

Zahlungsverzug:

Im Falle eines totalen oder teilweisen Zahlungsausfalls der gelieferten Waren am Fälligkeitstag muss der Käufer der Firma TROLEM eine Verzugsstrafe zahlen, die dem dreifachen gesetzlichen Zinssatz entspricht. Der anzuwendende gesetzliche Zinssatz ist der am Tag der Lieferung der Waren gültige. Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate überprüft (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014). Diese Strafe wird auf den Bruttobetrag des ausstehenden Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Zusätzlich zu den Verzugszinsen führt jeder Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird, automatisch zur Zahlung einer Pauschalgebühr von 40 Euro für Inkassokosten. (Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs.)

Die Firma TROLEM behält sich das Recht vor, keine neuen Bestellungen zu liefern, solange die fälligen Rechnungen nicht beglichen sind.

Eigentumsvorbehalt:

Die Firma TROLEM bleibt Eigentümer der gelieferten Ware bis zum letzten Tag ihrer vollständigen Bezahlung. Folglich verpflichtet sich der Käufer persönlich, die Waren vor ihrer vollständigen Bezahlung in keiner Weise zu veräußern, weder als Eigentum noch durch Bildung eines Pfandrechts oder einer Sicherungsübereignung. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Im Falle eines gerichtlichen Vergleichs oder einer Liquidation des Vermögens des Käufers dürfen die uns gehörenden Waren nicht in dessen Aktiva einbezogen werden.

Schutz personenbezogener Daten:

Die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesammelten Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des zwischen Trolem und dem Käufer geschlossenen Vertrags gesammelt. Sie werden für die Dauer

Sté TROLEM - 7 Rue des Prés Marins - 60210 THIEULOY St ANTOINE 0033 3 44 46 59 38 / www.trolem.fr / contact@trolem.fr Société par actions simplifiée au capital de 212 075 €
R.C Beauvais B 319 624 243 N° TVA FR96 319 624 243 - A.P.E 3230Z